Garantiebedingungen der zebris Medical GmbH

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die Herstellung aller zebris Produkte wird mit größtmöglicher Sorgfalt und unter ausschließlicher Verwendung von Qualitätsmaterialien durchgeführt. Die Produkte wurden entwickelt, um höchsten Ansprüchen gerecht zu werden. Voraussetzung dafür ist allerdings die richtige Anwendung und Wartung, so wie es im Produkthandbuch beschrieben ist.

(2) zebris garantiert einen Zeitraum von 12 Monaten ab Kaufdatum, dass die technische Funktion des Gerätes und der eingesetzten Bauteile frei von Mängeln ist.

(3) Während des Zeitraums der Garantie wird zebris, ohne Berechnung für Arbeit oder Ersatzteile, das Gerät reparieren oder das Gerät bzw. seine fehlerhaften Teile ersetzen.

(4) Voraussetzung für die Ansprüche aus der Garantie ist die Vorlage eines Rechnungsbelegs, aus dem sich Verkäufer und Kaufdatum ergeben.

§ 2 Garantieausschluss

(1) Die Garantie deckt nicht: 

  • Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung
  • Bedienungsfehler
  • unsachgemäßer Gebrauch oder Behandlung
  • höhere Gewalt, wie z.B. Blitzeinschlag usw.
  • Transportschaden aufgrund unsachgemäßer Verpackung bei Rücksendungen
  • periodische Kontrollen, Wartung sowie Reparaturen
  • Reparaturen, Reparaturkosten und/oder Schäden, die von nicht autorisierten Personen durchgeführt werden. Sollte Service nötig sein, so wenden Sie sich bitte direkt an uns.
  • betriebsbedingte Abnutzung und üblicher Verschleiß wie
    - Batterien
    - Artikel für den Einmalgebrauch

(2) zebris haftet nicht für Mangelfolgeschäden, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(3) Die zebris Medical GmbH behält sich das Recht vor, wahlweise den Mangel zu beseitigen, eine mangelfreie Sache zu liefern oder den Kaufpreis zu mindern.

(4) Bei Ablehnung eines Garantieanspruches übernimmt die zebris Medical GmbH nicht die Kosten für den Hin- und Rücktransport.

(5) Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 3 Garantieverlängerung

(1) Eine Reparatur oder ein Ersatz während der Garantiezeit verlängert oder erneuert den Garantiezeitraum nicht.

(2) Ist eine Garantieverlängerung erwünscht, so kann durch einen schriftlichen Antrag die Garantie um weitere 12 Monate zu 5 % des Listenpreises verlängert werden.